Weimar-Jena: Die große Stadt
Das kulturhistorische Archiv

Autorenhinweise

Richtlinien zur Manuskriptgestaltung

Alle zur Veröffentlichung vorgesehenen Beiträge in Textform sind der Redaktion in digitaler Fassung als Datei per E-Mail-Anhang oder per Post auf CD-ROM zu übermitteln. Die Textdateien sind unformatiert als Doc-Dateien (*.doc), im Rich Text Format (*.rtf) oder als Nur Text (*.txt) abzuspeichern.
Bei den Texten richten sich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Abkürzungen im allgemeinen nach den gemäßigten Richtlinien der letzten Auflage des DUDEN. Den Autoren ist es freigestellt, die alte Rechtschreibung bis zur 20. Auflage (1991) des DUDEN zu verwenden, wenn in ihren Beiträgen historische Texte bzw. Zitate aus der Zeit vor der letzten Rechtschreibreform enthalten sind.
Die Manuskripte sind für die Herstellung der Druckfassung als unformatierte Texte zu übergeben, enthalten also keine Auszeichnungen (Sperrungen, Unterstreichungen, Fett- bzw. Kursivdruck, andere Schriftgrade) oder sonstige Gestaltungselemente. Diese werden bei der Herstellung nach den allgemeinen Gestaltungsrichtlinien der Zeitschrift eingebracht.
Vorgesehene Abbildungen sind nicht in die digitale Textfassung einzufügen, sondern sollen separat als reprofähige Vorlagen (fotografische Reproduktionen) bzw. als Bilddateien (300 bis 600 dpi) übermittelt werden.
Die Bildunterschriften einschließlich der Angaben für den Bildnachweis sind am Ende des Manuskriptes unter Angabe der Abbildungsnummer zu bringen. Dabei sind auf ausreichende Bildunterschriften und korrekte Angaben zum Quellennachweis der Abbildungsvorlagen zu achten. Es ist zudem hilfreich, wenn im Manuskript durch Einfügen der Abbildungsnummer die Stelle für die Wiedergabe der Abbildung gekennzeichnet wird.
Die erforderlich werdenden Genehmigungen für den Abdruck von Texten und Bildern sind von den Autoren bei den Rechteinhabern selbst einzuholen. Es ist von ihnen zu klären, ab Dritte Rechte an den Abbildungen geltend machen. Für das Abgelten solcher Rechte sind die Autoren verantwortlich. Andernfalls sind rechtefreie Bilder oder solche, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden, zu verwenden. Sie haben gegenüber der Redaktion zu versichern, daß die Genehmigungen für den Abdruck von Bildern und Texten in dieser Zeitschrift vorliegen.

Besondere Textgestaltungsrichtlinien

Zitate aus der gedruckten Literatur, aus Zeitungen und aus unveröffentlichten Quellen sind mit Anführungszeichen zu kennzeichnen und im Anmerkungsapparat mit vollständigen Quellennachweisen zu belegen. Bei Zitaten aus Archivalien und anderen ungedruckten Quellen sind der Verwahrort (Fundort) und die konkreten Quellennachweise nach den Zitierregeln der verwahrenden Institution für Bestand, Signatur, Seiten- bzw. Blattangaben innerhalb der Überlieferung zu nennen. Das gilt insbesondere auch für die Verwendung von Siglen und Abkürzungen, die nicht frei wählbar sind, sondern von den betreffenden Institutionen (Archive, Bibliotheken, Museen) vorgegeben werden.
Außer den allgemein üblichen Abkürzungen (wie z. B.) sollen spezielle Abkürzungen nur verwendet werden, wenn diese im Anmerkungsapparat durch ein vorangestelltes Abkürzungsverzeichnis aufgelöst werden. Das gilt auch für die Verwendung von Siglen (z. B. in Editionen), auf die sich am Anfang eines Beitrages festzulegen ist.
Bei Zeitangaben sind Tages- Monats- und Jahresangaben in der normalen Benennung und Zahlenfolge – nicht in der heute üblich gewordenen Formularschreibweise – wiederzugeben (1.4.1955), Monatsangaben sollten vorzugsweise ausgeschrieben werden (1. April 1955), Zeiträume sind auf das Jahrhundert bezogen anzugeben (in den 1950er Jahren).
Der Anmerkungsapparat wird der besseren Lesbarkeit eines Beitrages wegen an dessen Ende in Form von Endnoten gestaltet, die fortlaufend numeriert sind. Die Anmerkungsziffern (nach dem darauf bezüglichen Wort, Satzteil oder Satz – im letzteren Fall nach dem abschließenden Satzzeichen) werden im Text hochgestellt. Im Anmerkungsapparat werden sie als Endnoten wiederholt, danach folgen ein Leerschritt und der Anmerkungstext, der mit einem Satzzeichen abschließt.
Für die Titelangabe von Büchern und Zeitschriften im Anmerkungsapparat gilt, daß alle Veröffentlichungen bei der ersten Erwähnung bibliographisch vollständig aufzunehmen sind. Dabei sind bei Zeitschriftenartikeln oder Aufsätzen aus Sammelbänden die Seitenzahlen (erste und letzte Seite) der zitierten bzw. zu belegenden Literaturstellen anzugeben.
Nach der Erstnennung sind diese bei weiteren Erwähnungen mit Verfassernamen (Nachname der Autorin/des Autors) und Kurztitel (einem bzw. mehrere Nomen des vollständigen Titels) sowie mit dem Verweis auf die Ersterwähnung (wie Anm. 1) anzugeben.
Für die bibliographischen Angaben gelten allgemein folgende Gestaltungsregeln:
1. bei Monographien [von Autoren]: Vornamen [ausgeschrieben] Familienname, Titel. Untertitel. Erscheinungs- bzw. Verlagsort Erscheinungsjahr.
Beispiel:
Volker Wahl, Jena als Kunststadt. Begegnungen mit der modernen Kunst in der thüringischen Universitätsstadt zwischen 1900 und 1933. Leipzig 1988.
2. bei Sammelbänden bzw. Editionen [von Herausgebern]: Vornamen [ausgeschrieben] Familienname (Hg.), Titel. Untertitel. Erscheinungs- bzw. Verlagsort Erscheinungsjahr.
Beispiel:
Lothar Ehrlich (Hg.), „Forschen und Bilden“. Die Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar 1953-1991. Köln, Weimar, Wien 2005.
Oder die bibliographische Aufnahme erfolgt gemäß den Angaben auf dem Titelblatt.
Beispiel:
Die Meisterratsprotokolle des Staatlichen Bauhauses Weimar 1919 bis 1925. Herausgegeben von Volker Wahl. Bearbeitet von Ute Ackermann. Weimar 2001.
3. bei Aufsätzen in Sammelbänden: Vornamen [ausgeschrieben] Familienname, Titel. Untertitel. In: Herausgeber, Titel des Sammelbandes. Untertitel. Erscheinungs- bzw. Verlagsort Erscheinungsjahr, Seitenzahlen [der ersten und letzten Seite des Aufsatzes].
Beispiel:
Hainer Plaul, Trivialliteratur-Produzenten in Thüringen um 1800. In: Jürgen John (Hg.), Kleinstaaten und Kultur in Thüringen vom 16. bis 20. Jahrhundert. Weimar, Köln, Wien 1994, S. 305-313.
4. bei Zeitschriftenaufsätzen: Vornamen [ausgeschrieben] Familienname, Titel. Untertitel. In: Titel der Zeitschrift Bandnummer bzw. Jahrgang (Erscheinungsjahr), Seitenzahlen [der ersten und letzten Seite des Aufsatzes].
Beispiel:
Bernhard Suphan, Goethe im Conseil. Urkundliches aus seiner amtlichen Tätigkeit 1778-1785. In: Vierteljahrsschrift für Litteraturgeschichte 6 (1893), S. 597-608.
5. bei Zeitungsbeiträgen: Vornamen [ausgeschrieben] Familienname, Titel. Untertitel. In: Titel der Zeitung Nummer der Ausgabe/Jahr vom Tagesdatum, Seitenangabe (wenn möglich).
Beispiel:
Emil Ludwig, Die Särge Goethes und Schillers. In: Die Welt. Überparteiliche Zeitung für die Britische Zone, Ausgabe West Nr. 61/1947 vom 24. Mai 1947, S. 3.
Weitere allgemeine Hinweise für bibliographische Angaben:
Wenn ein Buch als Band einer Reihe erschienen ist, kann der Reihentitel angegeben werden. Der Reihentitel und nach Komma die laufende Nummer innerhalb der Reihe [ohne Band, Heft, Nr. u. dgl.] sind in Klammern hinter dem Titel/Untertitel [vor dem abschließenden Punkt] anzuhängen.
Beispiel:
Katja Deinhardt, Stapelstadt des Wissens. Jena als Universitätsstadt zwischen 1770 und 1830 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen Kleine Reihe, 20). Köln, Weimar, Wien 2007.
Wenn in einer Zeitschrift der Jahrgang keine durchgängigen Seitenzahlen aufweist und die Einzelhefte separat gezählt worden sind, wird die Angabe der Heftnummer dem Erscheinungsjahr nachgestellt.
Bei der zweiten Namensnennung eines Herausgebers bzw. Autors innerhalb einer Fußnote oder bei aufeinanderfolgenden Fußnoten kann als Abkürzung Ders.[elbe] bzw. Dies.[elbe] verwendet werden.
Bei fehlenden bibliographischen Angaben im Druckwerk ist das entsprechend kenntlich zu machen: beim Verfasser als Anonymus = Anon., beim Erscheinungs- bzw Verlagsort ohne Ort –= o. O. und beim Erscheinungsjahr ohne Jahr = o. J. Wenn diese ermittelt wurden, können sie den Hinweisen auf fehlende Angaben in eckigen Klammern nachgestellt werden.

Besondere Richtlinien für die Aufnahme edierter Texte in die Rubrik Edition und Dokumentation

Bei der Edierung von ungedruckten Quellen sind die einschlägigen Editionsrichtlinien und Empfehlungen zugrunde zu legen (siehe unten). Auch wenn in erheblichem Maße aus ungedruckten Quellen zitiert wird, muß das unter Beachtung von Editionsrichtlinien geschehen.
Bei der Aufnahme edierter Texte in die Rubrik Edition und Dokumentation ist es notwendig, edierte Texte mit einer Überschrift (Kopfregest) zu versehen, die folgende Elemente aktenkundlicher Klassifizierung und Beschreibung enthalten muß: die Schriftstückart, der Verfasser oder die im Schriftwechsel stehenden Korrespondenzpartner sowie das Entstehungsdatum. Die Überlieferungsform wird am Schluß des edierten Textes mit dem Quellennachweis – der archivalischen Fundstelle oder dem Druckort – wiedergegeben. Weitere Angaben zur Klassifizierung des Schriftstücks und zu seiner Entstehung sind evtl. in den Erläuterungen als Quellenbeschreibung zu bringen.
Beispiele:

[1] Bericht der Regierung zu Eisenach an Herzog Carl August vom 1. September 1785
[…]
Quelle: Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, Eisenacher Archiv, Rechtspflege Nr. 1276, Bl. 9-11 (Ausfertigung).

[2] Schreiben Henry van de Veldes an den Chef des Ministerialdepartements des Großherzoglichen Hauses vom 18. März 1915
[…]
Quelle: Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, Großherzogliche Kunstgewerbeschule Weimar Nr. 28, Bl. 363 (Durchschrift).

[3] Eingabe der Goethe-Gesellschaft an die Sowjetische Militär-Administration des Landes Thüringen vom 5. März 1946
[…]

Quelle: Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, Land Thüringen, Ministerium für Volksbildung Nr. 178 (Durchschrift).

Johannes Schultze, Richtlinien für die äußere Textgestaltung bei Herausgabe von Quellen zur neueren deutschen Geschichte. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte 98 (1962), S. 1-11.

Empfehlungen zur Edition frühneuzeitlicher Texte. In: Jahrbuch der historischen Forschung in der Bundesrepublik Deutschland. Berichtsjahr 1980. Stuttgart 1981, S. 85-96.

Zu empfehlen ist auch: Paläographie – Aktenkunde – Archivalische Textsorten (Historische Hilfswissenschaften bei Degener & Co., 1). Von Hans Wilhelm Eckardt, Gabriele Stüber und Thomas Trumpp unter Mitarbeit von Andreas Kuhn. Neustadt an der Aisch 2005.

[Stand vom 11. November 2007]